„Fracht und Versicherung bezahlt bis“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. Der Käufer sollte beachten, dass der Verkäufer bei Verwendung von CIP lediglich verpflichtet ist, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen.

(Quelle: Incoterms 2010)