„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware entweder an Bord des Schiffs zu liefern oder bereits so für die Verschiffung gelieferte Ware zu verschaffen. Der Hinweis „zu verschaffen“ bezieht sich hier auf mehrere hintereinander geschaltete Verkäufe in einer Verkaufskette („string sales“), die insbesondere im Rohstoffhandel vorkommen.